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© Guardia Civil / E.D. |
Nach der entsprechenden Überprüfung stellten sie fest, dass die gefangene Menge über dem maximal erlaubten Tageslimit lag und das Gewicht und die Größe der Tiere kleiner als die vorgeschriebenen Werte waren, was ein erhebliches Risiko für die betroffene Art darstellt, da ihre Fischerei verboten ist. Durch Fangmengen und Mindestfanggrößen soll sichergestellt werden, dass es an den Küsten der Kanaren nicht zur Überfischung kommt.
Der Täter wurde wegen des Fangs von Fischmengen über dem maximal erlaubten Tageslimit - fünf Kilogramm pro Person und Tag - und wegen des Fangs von Arten mit kleinerer Größe oder Gewicht als vorgeschrieben, für verschiedene Verwaltungsstrafen vorgeschlagen. Dem Mann stehen Strafen von 60 bis 300 Euro bei leichten Verstößen und von 301 bis 60.000 Euro bei schwerwiegenden Verstößen bevor. Entscheidend ist nun, wie das Gericht die Schwere seines Vergehens einschätzt.
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