Einstweilige Aussetzung ohne Anhörung der Gemeinde
Die Erste Kammer des Verwaltungsgerichtshofs (TSJC) setzte die Abgabe ohne vorherige Anhörung der Gemeinde Mogán aus. Nun hat die Gemeinde drei Tage Zeit, um ihre Stellungnahme einzureichen und die Rechtmäßigkeit der Verordnung zu verteidigen. Bis dahin bleibt die Regelung außer Kraft.
Kritik an der Tourismusabgabe
Die am 11. März in Kraft getretene Verordnung sah eine Tourismusabgabe in Höhe von 0,15 Euro pro Übernachtung vor. Die FEHT argumentierte, dass die Verordnung nicht ordnungsgemäß ausgearbeitet worden sei und Formulierungen enthalte, die ihre Umsetzung erschweren würden. Zudem stelle die Regelung eine „unverhältnismäßige Belastung“ für touristische Betriebe dar, da sie einen erheblichen Verwaltungsaufwand verursache.
Gericht sieht unzulässige Belastung
Laut dem Gerichtsbeschluss unter der Leitung von Richter Francisco José Gómez de Lorenzo-Cáceres sei die Tourismusabgabe unzulässig, da sie „einer formellen gesetzlichen Regelung“ bedürfe. Zudem verletze sie laut FEHT die Prinzipien der Verhältnismäßigkeit und der Minimierung indirekter Kosten für Unternehmen.
Gemeinde kündigt Verteidigung an
Die Gemeinde Mogán hat erklärt, dass sie ihre Verteidigung vorbringen werde, sobald sie die offizielle Mitteilung des Beschlusses erhalten hat. Bis dahin bleibt die Einführung der Tourismusabgabe auf Eis.
Ob die Verordnung dauerhaft gekippt wird oder doch noch in Kraft tritt, entscheidet das Gericht nach Prüfung der Argumente beider Seiten.
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