Hintergrund: Strenge Regelungen seit 2013
Die Entscheidung geht auf eine Anfrage des Bürgermeisters von San Bartolomé de Tirajana, Marco Aurelio Pérez, an die Tourismusministerin Jéssica de León zurück. Die Ministerin plant, die Aussetzung per Regierungsdekret umzusetzen. Grundlage für die bisherigen Strafen ist das Tourismusplanungsgesetz von 1995, das einheitliche Verwaltungsprinzipien für touristische Unterkünfte festlegte.
Im Jahr 2013 wurde dieses Prinzip durch das Gesetz zur Erneuerung und Modernisierung des Tourismus weiter gestärkt. Es bestimmte, dass Eigentümer von Touristenapartments diese nicht als Wohnimmobilien nutzen dürfen. Dennoch wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche touristische Unterkünfte in Wohnraum umgewandelt, was zu einer deutlichen Reduzierung der verfügbaren Ferienapartments führte. Besonders in Orten wie Puerto Rico auf Gran Canaria ist das Angebot an Aparthotels in den letzten zehn Jahren um 50 Prozent gesunken.
Bußgelder sorgen für Unmut
Als Reaktion auf diese Entwicklung begannen die Behörden vor drei Jahren, Bußgelder zu verhängen. Durchschnittlich betrugen diese 2.500 Euro pro Fall. Besonders ausländische Immobilienbesitzer zeigten sich darüber empört, da sie oft nicht wussten, dass ihre Immobilien als touristische Unterkünfte klassifiziert waren. Bisher wurden 75 Bußgelder verhängt, während rund 3.000 weitere Fälle noch in Bearbeitung sind.
Bereits im Juli 2024 hatte der Gemeinderat von San Bartolomé de Tirajana die Erstellung einer Verordnung angekündigt, um die Zoneneinteilung klarer zu regeln. Ziel war es, genau festzulegen, welche Anlagen als Wohnraum genutzt werden dürfen und welche weiterhin touristisch bleiben. Die Regionalregierung setzte während dieser Zeit die Bußgelder vorübergehend aus, doch diese Frist ist inzwischen abgelaufen.
Unklare Rechtslage führt zu Problemen
Neun Monate nach dieser Ankündigung ist die Zoneneinteilung jedoch noch nicht abgeschlossen. Viele Bußgeldbescheide sind weiterhin in der Prüfung. Bürgermeister Pérez forderte die Tourismusministerin nun auf, die Sanktionen erneut auszusetzen, bis die neuen Regelungen in Kraft treten. Ein konkreter Zeitrahmen dafür wurde jedoch nicht genannt.
Derzeit gibt es eine Ausnahme für Bewohner, die bereits vor Januar 2017 in touristischen Anlagen gelebt haben. Allerdings ist die Rechtslage weiterhin unklar, sodass viele Betroffene ihr Bleiberecht nicht nachweisen können. In einigen Fällen wurden Bußgelder gegen Personen verhängt, die eigentlich von der Regelung ausgenommen sein sollten.
Forderung nach klaren Regelungen
Fernando Estany, Vizepräsident des Verbandes der Hotel- und Tourismusunternehmer (FEHT), betonte die Dringlichkeit einer Lösung: „Die Spezialisierung der Flächennutzung muss so schnell wie möglich abgeschlossen werden, damit diejenigen, die das Recht haben, in diesen Immobilien zu wohnen, dies ohne Angst tun können.“
Tourismusexperte Antonio Garzón stimmte dem zu und forderte klare Vorschriften zur Flächennutzung. Er und Estany lehnen gemischte Nutzungen innerhalb derselben Anlagen ab, da touristische und Wohnnutzung ihrer Ansicht nach nicht koexistieren können.
Kritik von Betroffenen
Maribé Doreste, Präsidentin der Plattform der vom Tourismusgesetz Betroffenen (PALT), kritisierte die vorübergehende Aussetzung der Bußgelder als „Notlösung“, die das eigentliche Problem nicht behebe. Sie fordert die Abschaffung des Tourismusgesetzes von 2013, das die rechtliche Grundlage für die Strafen bildet.
„Das kommt einer verdeckten Enteignung gleich“, erklärte Doreste. „Wir verstehen nicht, warum wir nicht in unseren eigenen Wohnungen leben dürfen.“ Sie rief die lokalen Behörden dazu auf, den Klärungsprozess der Zoneneinteilung zu beschleunigen und argumentierte, dass das Gesetz der spanischen Verfassung widerspreche und abgeschafft werden sollte.
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